Jagen im Ausland
Die Geschäftsstelle von JagdSchweiz wird immer wieder konfrontiert mit Fragen, respektive Problemen, zum Jagen im Ausland. Grundsätzlich gilt die Informationspflicht.
Viele Schweizer Jäger beteiligen sich an Jagden im grenznahen Ausland. Dabei gelten verschiedene Vorschriften, die zwingend zu beachten sind.
Ausweise
Eine gültige Jagderlaubnis ist zwingend. Diese muss bei der Jagdbehörde des entsprechenden Landes beschafft werden. Es empfiehlt sich, dies rechtzeitig vor der Reise zu tun, da je nach Land sind unterschiedliche Dokumente (Strafregisterauszug, Pass, ID, Jagdfähigkeitsausweis, Pächterpass oder Patent etc.) erforderlich. Weiter muss eine Jagdeinladung für das Revier, respektive Gebiet wo die Jagd ausgeführt wird, mitgeführt werden.